Zum Inhalt springen

Search

Übernachtungssteuer

Für besondere Übernachtungssteuern (auch Bettensteuer, Kulturförderabgabe, CityTax) bietet Lodgit Desk eine generelle Einstellungsmöglichkeit.

Gehen Sie zu den Einstellungen (Bearbeiten > Einstellungen unter Windows bzw. Lodgit Desk > Einstellungen unter Mac) und wechseln Sie zum Bereich Steuer.

Bettensteuer oder Citytax

Aktivieren Sie zunächst die Übernachtungssteuerfunktion, indem Sie das Kästchen anhaken. Anschließend können Sie die jeweilige Steuer, die für Sie gilt, anlegen:

  1. Wählen Sie den Betrag der Steuer aus. Sie können wählen zwischen prozentualem Betrag von Brutto/Netto-Unterkunftsleistung oder festem Betrag pro Person, Tag, Nacht oder Person/Tag oder Person/Nacht.
  2. Wählen Sie den für Sie passenden Berechnungsmodus der Übernachtungssteuer aus. Bitte orientieren Sie sich dazu an den jeweiligen Beispielen, die Sie in der Anleitung Ihrer Stadt oder Gemeinde finden.
    Sie haben folgende Möglichkeiten:

    Zuzüglich zum Logispreis
    Vom Logispreis wird der prozentuale Anteil der Übernachtungssteuer berechnet und anschließend zum Logispreis hinzugerechnet. Auf den Rechnungsendbetrag für die Logis wird die Übernachtungssteuer aufgeschlagen.

    Im Logispreis enthalten
    Die Übernachtungssteuer ist im Logispreis bereits enthalten, ihr Anteil wird aus diesem herausgerechnet. Der Rechnungsendbetrag für Logis beinhaltet bereits die Übernachtungssteuer und bleibt daher gleich.

    Abzüglich vom Logispreis
    Vom Logispreis wird der Anteil der Übernachtungssteuer berechnet und anschließend vom Logispreis abgezogen. Der Rechnungsbetrag für Logis und Übernachtungssteuer bleibt gleich.
  3. Fällt auf die Übernachtungssteuer noch Mehrwertsteuer an oder muss diese abgeführt werden, können Sie dies ebenfalls festlegen.
  4. Entscheiden Sie anschließend, wo die Übernachtungssteuer auf Angeboten, Bestätigungen oder Rechnungen erscheinen soll: Bei der Logisleistung, unter dem letzten Rechnungsposten, am Ende der Rechnung oder nur als Erklärungstext.
  5. Wenn Sie den Buchhaltungsexport nutzen, sollten Sie hier das Buchhaltungskonto angeben, auf welches die Steuer gebucht wird.

Hinweis: Wenn Sie mehrere Objekte verwalten, die unterschiedlichen Übernachtungssteuern unterliegen, können Sie hier auch mehrere Steuersätze entsprechend anlegen.

Die Übernachtungssteuer lässt sich manuell oder immer automatisch zu Buchungen in einer Mieteinheit hinzubuchen.

Buchhaltung

Sofern Sie den Buchhaltungsexport nutzen, tragen Sie bitte hier das Buchhaltungskonto der Übernachtungssteuer ein.

Druckansicht der Bettensteuer

Unter dem Punkt Beschriftung kann die Platzierung des Textes für die Übernachtungssteuer angepasst werden. Sie haben vier Möglichkeiten:

1. Bei den Logiskosten

So sieht die Bettensteuer aus Teil 1

2. Als Erklärungstext

So sieht die Bettensteuer aus Teil 2

3. Unterhalb des letzten Rechnungspostens

So sieht die Bettensteuer aus Teil 3

4. Am Rechnungsende

So sieht die Bettensteuer aus Teil 4