Zum Inhalt springen

Search

Stornogebühren in Rechnung stellen

Problem

Ein Gast kann seine Reise nicht antreten. Da Stornierungsgebühren vereinbart worden sind, die Logis-Rechnung aber bereits bezahlt wurde, muss eine Korrekturrechnung ausgestellt werden. In unserem Beispiel muss der Gast 90% des Ursprungspreises übernehmen, 10 % bekommt er erstattet.

Lösung

1) Die bezahlte, ursprüngliche Rechnung muss storniert und dem Gast eine Korrekturrechnung zugesandt werden, da die Logis-Leistung hinfällig geworden ist.

2) Legen Sie sich unter Verwaltung > Extraposten und Pakete über den Plus-Button einen Extraposten mit der Bezeichnung “Stornogebühren” o.ä. mit einem beliebigen Betrag oder auch einfach 0,00 EU an. Klicken Sie rechts auf den Pfeil und wählen Sie “pro Stück” an, da Sie den Stronobetrag nur einmal abrechen möchten. Weitere individuelle Einstellungen können Sie später im Buchungsfesnter vornehmen.

Extraposten Stornogebuehren

3) Öffnen Sie das Buchungsfenster der Buchung, die Sie stornieren möchten. Klicken Sie jetzt auf Leistungen und fügen Sie Ihren Extraposten “Stornogebühren” hinzu. Ergänzen Sie die individuellen Einstellungen für diesen Extraposten und benennen Sie ihn eindeutig. In unseren Fall beziffern Sie den Betrag mit einem Positivbetrag, der 90 % des ursprünglichen Preises entspricht.

Stornogebuehren Rechnung erstellen

4) Klicken Sie jetzt Rechnung an und ziehen Sie nur den Extraposten “Stornogebühren” in die Rechnung rechts. Versenden Sie die Rechnung wie gewohnt an Ihre Gäste. In unserem Fall zahlen Sie den Betrag, der 10% der Unterkunftsleistung  entspricht, zurück.

5) Der Kassenstand stimmt und die Leistung ist korrekt abgerechnet.

Tipp: Viele Fälle, in denen Rückzahlungen oder Gutschriften abgebildet werden müssen (wie z.B. bei Gutscheinen) lassen sich mittels Extraposten lösen. Sie können für jeden spezifischen Fall jeweils einen Extraposten anlegen (auch mit Negativbeträgen).